Klingelbach bei Erkelenz


Prüfpflichten für Heizöltanks

Unterirdische Tanks:
Unterirdische Tanks sind alle 30 bzw. 60 Monate sowie bei Errichtung und Stilllegung prüfpflichtig.

Oberirdische Tanks:
Oberirdische Tanks ab 1.000 Liter im Wasserschutzgebiet sind alle 60 Monate sowie bei Errichtung und Stilllegung prüfpflichtig.

Außerhalb der Wasserschutzgebiete besteht Prüfpflicht bei Tanks größer 10.000 Liter alle 60 Monate und bei Stilllegung; bei Errichtung muss ab 1.000 Liter geprüft werden.

Prüfpflichten für Heizöltanks

Oberirdische Tankanlagen

220 |

WSG:
außerhalb /
innerhalb

> 220 |

WSG:
außerhalb /
innerhalb

> 1.000 | bis
10.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 10.000 | bis
100.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung nein nein nein nein ja ja ja ja
Prüfung bei Stilllegung der Anlage nein nein nein nein nein ja ja ja
Regelmäßige Überprüfung (Jahre) nein nein nein nein nein 5 5 5

Unterirdische Tankanlagen

220 |

WSG:
außerhalb /
innerhalb

> 220 |

WSG:
außerhalb /
innerhalb

> 1.000 | bis
10.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
> 10.000 | bis
100.000 |
WSG:
außerhalb /
innerhalb
Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher Änderung ja ja ja ja ja ja ja ja
Prüfung bei Stilllegung der Anlage ja ja ja ja ja ja ja ja
Regelmäßige Überprüfung (Jahre) 5 2,5 5 2,5 5 2,5 5 2,5

IMPRESSUM

Dipl. Ing. Peter Nießen
Sachverständiger


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